Die Begriffe Pflegegeld und Pflegesachleistung möchten wir kurz erläutern, um Mißverständnissse - auch im Gespräch mit der Pflegekasse - zu vermeiden.
Pflegegeld und Pflegesachleistung geben jeweils einen Betrag an, der entsprechend des Pflegegrades für die Pflege des Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt wird.
Das Pflegegeld beziffert den monatlichen Betrag, den ein Pflegebedürftiger erhält, der seine Hilfe in der Pflege selbst sicherstellt (z.B. durch
Angehörige).
Die Pflegesachleistung beziffert den monatlichen Betrag, der von einem zugelassenen Dienst (z.B. Pflegedienst) für die Pflege abgerechnet werden kann.